
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Axel Kolbe erstrecken sich auf das Arbeitsrecht, das Familienrecht sowie auf die Bearbeitung von Fällen aus dem gesamten Zivilrecht, speziell im Mietrecht.
Seit 1998 hat Rechtsanwalt Axel Kolbe nach erfolgreichem Abschluss des Fachanwaltslehrgangs „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ seine Tätigkeit verstärkt auf die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate ausgerichtet.
Mitgliedschaften: Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, Deutscher Anwaltverein, Herne Anwaltverein.
Funktionen:
Seit 1998 Treuhandgesellschafter einer GmbH im Metall verarbeitenden Gewerbe in Herne
Seit 1994 Vorstandsmitglied und Rechtsberater des Trägers der Hiberniaschule in Herne