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Detlef Welke, Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht

Detlef Welke
1950 in Stuttgart geboren
ab 1970 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und ab
1972 an der Ludwig-Maximilians-Universität München

1975 Abschluss des Hochschulstudiums mit dem 1. juristischen Staatsexamen
1975 bis 1978 Referendariat am Landgericht Dortmund, in der Kreisverwaltung Unna und am Oberlandesgericht Hamm
1978 Erwerb der Befähigung zum Richteramt (2. juristisches Staatsexamen)
1978 Zulassung als Rechtsanwalt am Amtsgericht Herne und Landgericht Bochum
1988 Ernennung zum Notar
1998 Erwerb der Berechtigung zum Führen des Titels „Fachanwalt für Familienrecht"
2002 Zulassung als Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Hamm

Neben seiner familienrechtlichen Tätigkeit bearbeitet Detlef Welke überwiegend Mandate aus dem gesamten Bereich des Zivilrechts, vorwiegend im Grundstücks- und Immobiliarrecht sowie im Vertrags- und Haftungsrecht.

Während seines Studiums der Rechtswissenschaften zeichneten sich bereits die tief greifenden Änderungen des Familienrechts ab, die dann während seiner Referendarzeit durch das Inkrafttreten des ersten Eherechtsreformgesetzes am 01.07.1977 Rechtswirklichkeit wurden.

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt hat sich Detlef Welke intensiv mit dem Familienrecht beschäftigt, sodass sich folglich im Laufe der Jahre hier der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit gebildet hat. Im März 1997 wurde nach langen Diskussionen in der Anwaltschaft die Möglichkeit geschaffen, zusätzlich zur Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu erwerben. Detlef Welke hat die hierfür erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen nachgewiesen. Die ständige Fortbildung in diesem Fachgebiet über das berufsrechtlich vorgegebene Mindestmaß hinaus ist ein besonderes Anliegen von Detlef Welke, da sich das Familienrecht mit seinen weit gefächerten Bezügen zu vielen anderen Rechtsbereichen, durch die Gesetzgebung und durch die Rechtsprechung stetig weiter entwickelt.

Nachdem bis zum 31.07.2002 eine Vertretung unserer Mandanten in zivilrechtlichen Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht nur durch ausschließlich beim Oberlandesgericht zugelassene Anwälte möglich war, nutzt Detlef Welke seine Zulassung als Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Hamm seither überwiegend im Bereich der familienrechtlichen Mandate.

Seit seiner Ernennung zum Notar empfindet er es besonders reizvoll, in zwei grundlegend verschiedenen juristischen Berufen nebeneinander tätig zu sein. Die in seiner anwaltlichen Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen geben ihm das unerlässlich nötige Rüstzeug für eine intensive notarielle Beratung, um im Wege der vorsorgenden Rechtspflege Streitigkeiten zu vermeiden.

Detlef Welke ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht.