
Die Tätigkeitsschwerpunkte des Rechtsanwalts Michael Röchner liegen im Erbrecht, im Mietrecht und in der Regulierung von Verkehrsunfällen.
Herausragende Erfahrungen hat er als amtlich bestellter Nachlasspfleger und Nachlassverwalter gesammelt, in dessen Tätigkeitsbereich nicht nur die Bewältigung nahezu aller denkbaren zivilrechtlichen Aufgaben fällt, sondern auch die Ermittlung von Erben im In- und Ausland sowie die Beschaffung der zum Nachweis erforderlichen Urkunden.
Michael Röchner hat den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht erfolgreich absolviert. Auch seine Fortbildungsschwerpunkte liegen vorzugsweise in diesem Rechtsgebiet. In verschiedenen Vereinen und Verbänden hat Michael Röchner seine Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet bereits als Referent zur Verfügung gestellt. Seine thematischen Schwerpunkte orientieren sich an den zentralen erbrechtlichen Fragen wie z.B. gesetzliche Erbfolge, Testamentsgestaltung und Pflichtteilsrecht.