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Michael Röchner, Rechtsanwalt


Michael Röchner
1959 in Oberhausen geboren
1981 bis 1987 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
1987 Studienabschluss mit dem 1. juristischen Staatsexamen
1987 bis 1990 Referendariat
1990 Erwerb der Befähigung zum Richteramt (2. juristisches Staatsexamen)
1990 selbstständige Rechtsanwaltstätigkeit in Gelsenkirchen Buer (Kanzlei Röchner & Baumeister)
2002 Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Hamm
2003 Partner in der Sozietät Kubitza, Welke & Röchner in Herne

Die Tätigkeitsschwerpunkte des Rechtsanwalts Michael Röchner liegen im Erbrecht, im Mietrecht und in der Regulierung von Verkehrsunfällen.

Herausragende Erfahrungen hat er als amtlich bestellter Nachlasspfleger und Nachlassverwalter gesammelt, in dessen Tätigkeitsbereich nicht nur die Bewältigung nahezu aller denkbaren zivilrechtlichen Aufgaben fällt, sondern auch die Ermittlung von Erben im In- und Ausland sowie die Beschaffung der zum Nachweis erforderlichen Urkunden.

Michael Röchner hat den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht erfolgreich absolviert. Auch seine Fortbildungsschwerpunkte liegen vorzugsweise in diesem Rechtsgebiet. In verschiedenen Vereinen und Verbänden hat Michael Röchner seine Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet bereits als Referent zur Verfügung gestellt. Seine thematischen Schwerpunkte orientieren sich an den zentralen erbrechtlichen Fragen wie z.B. gesetzliche Erbfolge, Testamentsgestaltung und Pflichtteilsrecht.