Scheidung

In etwa der Hälfte aller geschlossenen Ehen kommt es im Laufe des Lebens zur Trennung und anschließenden Ehescheidung.

Voraussetzungen der Scheidung

In den meisten Fällen wird die Ehescheidung beantragt, nachdem das Trennungsjahr abgelaufen ist. Darunter versteht der Jurist eine mindestens einjährige Trennung zum Zwecke der Ehescheidung, d.h. ein Leben in getrennten Wohnungen oder eine Trennung innerhalb der Ehewohnung, dann aber ohne wechselseitige Versorgungsleistungen wie Kochen, Waschen, Putzen, Einkaufen etc.. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu, kann das Gericht einen Scheidungsbeschluss (ugs. „Scheidungsurteil“) erlassen.

Trennung

Kein Scheidungsantrag ohne Rechtsanwalt

Eine Ehe kann nur durch das Familiengericht (einer Abteilung des Amtsgerichts) geschieden werden. Der Scheidungsantrag muss dabei immer durch einen Rechtsanwalt (Anwaltszwang) gestellt werden. Seine Zustimmung kann der andere Ehegatte allerdings auch ohne Anwalt erklären.

Gemeinsamer Anwalt

Ein Rechtsanwalt darf – auch im Scheidungsverfahren – immer nur eine Seite vertreten. Der Anwalt, der beide Seiten vertritt, macht sich strafbar. Es ist daher ein Märchen, dass ein gemeinsamer Anwalt die Scheidung durchführen kann. Grundsätzlich ist es aber möglich Scheidungskosten zu sparen. Die Eheleute können sich darauf verständigen, dass nur eine/r von beiden einen Anwalt beauftragt und der/die andere ohne eigenen Anwalt in die Scheidung einwilligt.

Ein solcher Schritt will aber gut überlegt sein. Das Scheidungsrecht ist kompliziert und ein Ehegatte hat vielleicht Ansprüche, von denen er bisher gar nichts geahnt hat. Ohne vorherige Beratung durch einen eigenen Rechtsanwalt sollte deshalb niemand einer Scheidung zustimmen.

Der gegnerische Anwalt oder das Gericht dürfen ihn nicht beraten. Der andere Ehegatte geht also ein erhebliches Risiko ein.

Die Lösung mit einem Anwalt geht auch nur dann, wenn es keine weiteren Streitpunkte gibt und sich beide trotz der Trennung immer noch vertrauen können. In diesem Fall ist immer nur der Auftraggeber anwaltlich vertreten.

Der Rechtsanwalt muss dabei ausschließlich die Interessen seines Mandanten wahren. Deshalb sollte sich jeder Ehegatte mindestens am Anfang grundlegend durch einen eigenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Folgesachen

Zusammen mit der Scheidung ist zwingend der s.g. Versorgungsausgleich zu regeln. Dazu ermittelt das Gericht die Versorgungsansprüche der Eheleute (aus Pensionen, Renten, Betriebsrenten, privater Altersvorsorge etc.), die während der Ehe entstanden sind und gleicht sie untereinander aus.

Daneben können noch zahlreiche weitere Ansprüche im Ehescheidungsverfahren geregelt werden. Solche Ansprüche sind immer vom Einzelfall abhängig und erfordern eine sorgfältige Prüfung durch einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Nachstehend sind nur die wichtigsten Ansprüche bespielhaft aufgeführt.

Unterhalt

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass nach einer Scheidung jeder für sich selbst sorgt. Unter bestimmten Umständen kann ein Ehegatte aber auch nach rechtskräftiger Scheidung noch einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen haben, z.B. weil noch kleine Kinder zu betreuen sind, weil ein Ehepartner nicht sofort eine Arbeit findet, krank ist oder wegen fortgeschrittenen Alters eine Berufstätigkeit von ihm nicht mehr erwartet werden kann.

Zugewinnausleich

Wenn Ehegatten keine Gütertrennung vereinbart haben, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Obwohl in einer Ehe jeder sein eigenes Vermögen behält und auch nicht zwangsläufig für Schulden des anderen einstehen muss, nehmen die Ehepartner an der Vermögensentwicklung des anderen teil. Haben sich die Vermögen während der Ehe unterschiedlich entwickelt, können diese Unterschiede auf Antrag durch das Gericht ausgeglichen werden.

Elterliche Sorge

Bei gemeinsamen ehelichen Kindern haben beide Elternteile von Natur aus das gemeinsame Sorgerecht. In begründeten Fällen kann anlässlich der Ehescheidung in das Sorgerecht eingegriffen werden. Wird kein Antrag gestellt, haben die Eltern auch nach der Scheidung ein gemeinsames Sorgerecht. D.h., die Eltern müssen sich auch nach der Scheidung über die Angelegenheiten ihrer Kinder verständigen und gemeinsame Entscheidungen treffen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Zur elterlichen Sorge gehört u.a. auch das Recht den Aufenthaltsort der Kinder zu bestimmen. Sind beide Eltern sorgerechtigt, müssen Sie dieses Recht auch gemeinsam ausüben. In der Trennungssituation ist manchmal keine Einigkeit über den künftigen Aufenthalt der Kinder zu erzielen. Dann kann das Familiengericht eine Regelung treffen. Es überträgt in der Regel einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der dann alleine entscheiden kann.

Kindesunterhalt

Nach einer Trennung werden Kinder in aller Regel überwiegend im Haushalt eines Elternteils leben. Der andere Elternteil ist dann zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.

Umgangsrecht

Häufiger Streitpunkt nach einer Trennung oder Scheidung ist das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern. Sofern keine Einigung der Eltern zustande kommt, kann auch hier das Familiengericht regelnd eingreifen. Im Interesse der Kinder sollten sich Eltern jedoch – ungeachtet aller Streitigkeiten – bemühen, eigene Wünsche zurückzustellen und Regelungen zu treffen, die dem Wohl der Kinder entsprechen.

Hausrat und Ehewohnung

Wenn das Scheidungsverfahren beginnt, sind die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung meistens bereits geklärt. In streitigen Fällen kann das Familiengericht die bisherige Wohnung einem Ehepartner vorübergehend oder auf Dauer zuweisen.

Mieter sollten darauf achten, dass der Mietvertrag mit dem verbleibenden Ehepartner allein fortgesetzt wird. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Haus im Miteigentum beider Ehegatten, ist die Regelung oft schwierig. Meist sind noch Finanzierungen zu bedienen und Nutzungsverhältnisse zu klären. Hier ist wieder der erfahrene Anwalt gefragt, der mit kreativen Ideen zu einer Problemlösung beitragen kann.

Auch der Hausrat wird in den meisten Fällen bereits aufgeteilt sein. Aus anwaltlicher Sicht ist es ohnehin nicht sinnvoll über Möbel, Geschirr oder Haushaltsgeräte streiten. Ein Hausratverfahren vor dem Familiengericht ist zeitraubend, arbeitsaufwändig und teuer. Oft ist es daher besser Kompromisse zu schließen als zweifelhafte Erfolge in einem Rechtsstreit anzustreben.

Fazit

Trennung oder Ehescheidung und die damit verbundenen Veränderungen ergreifen alle Lebensbereiche der Betroffenen. In all diesen Fällen ist es wichtig einen erfahrenen Spezialisten für Familienrecht an seiner Seite zu haben.

Unsere langjährige Berufserfahrung bietet die Gewähr für eine sichere Beratung und die kompetente Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen sowohl außerhalb eines Rechtsstreits als auch in einem gerichtlichen Verfahren.

Zuständig für alle Familiensachen sind Rechtsanwalt Welke und Rechtsanwalt Kolbe.

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