Mietrecht

Die meisten Bürger kennen den Begriff des Mietrechts nur im Zusammenhang mit dem „Wohnen“. Hier treffen wirtschaftliche und Eigentümerinteressen des Vermieters auf das Interesse des Mieters ungestört wohnen und sich entfalten zu können.

Mietrecht

Weil der Bereich der Wohnraummiete besonders konfliktträchtig ist, hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften zur Regelung des Miteinander erlassen. Trotz, oder gerade wegen dieser Vorschriften führt die Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse dazu, dass immer wieder Alltagsprobleme die Instanzen der Gerichte beschäftigen.

Räumungsklagen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Ruhestörungen und Reinigungspflichten, um nur einige zu nennen, sind ebenso Gegenstand des mietrechtlichen Mandats wie der Entwurf und die Prüfung von Pacht- und Leasingverträgen, Geschäftsraummiete oder die Vermietung beweglicher Sachen.

Die erfolgreiche Mandatsbearbeitung erfordert außer einem Gespür für die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten die genaue Kenntnis der unübersichtlichen Gesetzeslage und der Einzelfallrechtsprechung.