
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rainer Kubitza erstrecken sich neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht auf die Bearbeitung von Fällen aus dem gesamten Zivilrecht, speziell im Miet- und Erbrecht sowie im Straßenverkehrsrecht.
Seit Beginn seiner Berufstätigkeit als Anwalt ist Rainer Kubitza als Strafverteidiger tätig. In dieser Schwerpunkttätigkeit besteht somit eine langjährige praktische Erfahrung in Verfahren vor den verschiedenen Strafgerichten bis hin zum Schwurgericht sowie in Revisionsverfahren. Selbstverständlich übernimmt Rainer Kubitza auch die Interessenvertretung von Opfern und deren Angehörigen.
Seine fachliche Qualifikation berechtigt ihn zum Führen des Titels Fachanwalt für Strafrecht.
1995 wurde Rainer Kubitza zum Notar ernannt und widmet sich auch dieser
juristischen Tätigkeit mit der dafür erforderlichen Gewissenhaftigkeit,
auch wenn diese eher seltene Kombination juristischer Qualifikationen
wenige Berührungspunkte zu haben scheint. Doch der Schein trügt!
Zweifellos sind die als Notar gesammelten Erfahrungen eine Bereicherung
für alle Aspekte seiner anwaltlichen Tätigkeit, auch für
die des Strafverteidigers.
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein, Deutscher Anwaltverein, Deutsches Forum für Erbrecht, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.