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Rainer Kubitza, Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht

Rainer Kubitza
1956 in Gelsenkirchen geboren
ab 1976 Studium der Rechtswissenschaften und Philosophie an der Ruhr-Universität Bochum
1982 Abschluss des Hochschulstudiums mit dem 1. juristischen Staatsexamen
1982 bis 1985 Referendariat am Landgericht Bochum, der Stadtverwaltung Lünen und
am Oberlandesgericht Hamm

1985 Erwerb der Befähigung zum Richteramt (2. juristisches Staatsexamen)
1985 Zulassung als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Herne
1995 Ernennung zum Notar
1999 Erwerb der Berechtigung zum Führen des Titels "Fachanwalt für Strafrecht"
2002 Zulassung als Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Hamm

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rainer Kubitza erstrecken sich neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht auf die Bearbeitung von Fällen aus dem gesamten Zivilrecht, speziell im Miet- und Erbrecht sowie im Straßenverkehrsrecht.

Seit Beginn seiner Berufstätigkeit als Anwalt ist Rainer Kubitza als Strafverteidiger tätig. In dieser Schwerpunkttätigkeit besteht somit eine langjährige praktische Erfahrung in Verfahren vor den verschiedenen Strafgerichten bis hin zum Schwurgericht sowie in Revisionsverfahren. Selbstverständlich übernimmt Rainer Kubitza auch die Interessenvertretung von Opfern und deren Angehörigen.

Seine fachliche Qualifikation berechtigt ihn zum Führen des Titels Fachanwalt für Strafrecht.

1995 wurde Rainer Kubitza zum Notar ernannt und widmet sich auch dieser juristischen Tätigkeit mit der dafür erforderlichen Gewissenhaftigkeit, auch wenn diese eher seltene Kombination juristischer Qualifikationen wenige Berührungspunkte zu haben scheint. Doch der Schein trügt! Zweifellos sind die als Notar gesammelten Erfahrungen eine Bereicherung für alle Aspekte seiner anwaltlichen Tätigkeit, auch für die des Strafverteidigers.

Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein, Deutscher Anwaltverein, Deutsches Forum für Erbrecht, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.